
Gespalten

Einige haben wohl das Geschäft ihres Lebens gemacht, während andere ihr Feuerwerk gelassener zu ihren Kunden bringen konnten. So oder so – an Silvester gibt es in Lüdenscheid eine ausgelassene Party mit viel Pyrotechnik. Doch der Knallspaß der Bergstädter bedeutet auch für Polizei und Versicherungswirtschaft Hochbetrieb – auch nach Silvester.
Lüdenscheid – Für den Eventverleih MK von Kay-Jörg Kaw war das diesjährige Feuerwerksgeschäft buchstäblich ein Volltreffer. Selbst bei der ohnehin schon hohen Nachfrage nach Vorbestellungen konnte Kawi kaum vorhersehen, in welchem Ausmaß sie und ihr Mann beim Lagerverkauf am Donnerstag von Kunden überrannt werden würden. „Es war absolut unglaublich, die Leute standen von 9 bis 21 Uhr bei uns Schlange. Sie hatten nicht einmal Zeit, das Gebäck zu beißen», sagt der Händler. “Kleider wurden ausgezogen”, wie er es noch nie zuvor erlebt hatte. Zwischenzeitlich hatte er überlegt, weitere Waren zu kaufen, aber es blieb keine Zeit, weil der Verkauf es nicht zuließ. „Eine Wiedereröffnung an Silvester lohnt sich nicht mehr – wir haben alles gekauft“, sagt er. Anderswo, wo Raketen & Co angeboten wurden, ging es deutlich ruhiger zu. Es gab keine besondere Hektik, eher „ziemlich gewöhnlich“, so fand beispielsweise der Verkauf von Pyro im Baumarkt Hellweg statt. Auch Sebastian Biermann von Edeka Preller stellte fest, dass der Absatz des hauseigenen Sortiments „eher schleppend“ laufe.
Die Polizei des Kreises Märkisch hingegen bereitet sich auf ein “unruhiges Silvester” vor, wie die Pressestelle der Polizei berichtet. Er rechnet damit, dass es insgesamt mehr sein werden als in den letzten zwei Jahren, so dass bis Silvester die Versandkräfte im gesamten Distrikt aufgestockt werden, „um das erwartete Versandaufkommen abwickeln zu können“, teilte die Polizei mit.
Knallende Regeln
An Silvester darf unter bestimmten Voraussetzungen Feuerwerk gezündet werden. Die Polizei listet folgende Punkte auf: . Das Beschießen von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und brandgefährdeten Gebäuden ist verboten.
- Feuerwerke und dergleichen dürfen nur zwischen dem 31. Dezember um Mitternacht und dem 1. Januar um Mitternacht gezündet werden.
- Kreuzfeuer und Raketen dürfen nur von Personen über 18 Jahren abgefeuert werden. Dabei handelt es sich um sogenannte Feuerwerkskörper der Klasse 2. Feuerwerk der Klasse 1 ist für Kinder. Das sind zum Beispiel Knallbonbons oder Tischfeuerwerk.
- Es sind nur CE- oder BAM-gekennzeichnete Feuerwerkskörper erlaubt. Diese Artikel dürfen nur zwischen dem 29. und 31. verkauft werden. bis Dezember.
Ein Verstoß gegen diese Regeln kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. „Wir können nicht genug betonen, dass der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern erhebliche Risiken birgt“, sagt Polizeisprecher Marcel Dilling.
Die Versicherungsbranche stellt sich vor Silvester auf zahlreiche Schäden durch Silvesterfeuerwerke ein. Lüdenscheid-Experte Kurt Nörenberg, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) NRW, berichtet in der Rubrik „Augenmaß beim Spaß mit Böllern“: „Versicherungen zahlen einen geschätzten Schaden von 37 Mio. Euro – verursacht durch das Silvesterfeuerwerk.”
Sorgfalt und Vorsicht dürfen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern nicht fehlen
Nörenberg weiter: „Aber wenn man aufpasst und die im Angebot befindlichen Silvester-Kracher brav und ordentlich zerreißen lässt, schützt die Privathaftpflichtversicherung vor weiteren Ansprüchen.“ Es gilt: Hausratversicherung, Kleidung und Elektro Elektrogeräte haften für Schäden an der Wohnung. Die bestehende Hausratversicherung deckt Reparaturen am Gebäude ab. Wenn Sie sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzen, erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse die Krankheitskosten. Die private Unfallversicherung zahlt für selbstverschuldete Silvesterunfälle, die zu einer Invalidität führen. Fängt das Auto Feuer, zahlt die Versicherung, es gibt keine Rabattminderung. Auch bei vorsätzlicher Beschädigung des Autos leistet die Vollkaskoversicherung Ersatz.
Wie ein Sprecher von Versicherungsverkäufern erklärt, ist es immer sinnvoll, den Schaden fotografisch zu dokumentieren und die Polizei zu rufen. „Es ist auch gut, wenn Zeugen benannt werden können. Und: Alle Schäden müssen schnellstmöglich gemeldet werden.
Doch es gibt einige Risiken, die im Versicherungsrecht berücksichtigt werden sollten, wie der BVK-Sprecher sagt. „Im Gegensatz zu Sachschäden sind Verletzungen und bleibende Verletzungen sehr teuer. Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen können dann versuchen, die Behandlungskosten und Rentenzahlungen von den Verursachern zurückzufordern. Feuerversicherungen erstatten häufig Zahlungen, wenn der Verursacher identifiziert ist. Wird sogar nachgewiesen, dass er Schaden verursachen oder mit Sprengstoff hantieren wollte, was an Silvester nicht üblich ist, kann seine Privathaftpflichtversicherung die Zahlung verweigern – und bis zur Insolvenz der Privatperson muss der Verantwortliche selbst dafür aufkommen .