
Nachzahlungen in Millionenhöhe?
Finanzamt entzieht dem DFB die Gemeinnützigkeit für zwei Jahre
19.01.2023 21:56 Uhr
Vergangene Skandale lassen den Deutschen Fußball-Bund nicht los. Seit 2006 wurde dem DFB auch in den Jahren 2014 und 2015 die Gemeinnützigkeit entzogen. Das Finanzamt fordert also zweistellige Millionenbeträge, und der Verein wehrt sich, aber wir sind bereit.
Das Finanzamt Frankfurt am Main hat dem DFB die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 entzogen. Der Verband selbst kündigte kurz nach der Entsendung von Rudy Veller zur Rückkehr in die Männer-Nationalmannschaft die erwartete Maßnahme der Behörden an.
„Der DFB hat in seinem Haushalt vorsorglich Vorsorge getroffen, um sich auf daraus resultierende Mehrforderungen der Finanzverwaltung vorzubereiten“, heißt es in der Pressemitteilung.
Dem Verein wurde daher von Finanzbehörden Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Einnahmen aus Randwerbung im fraglichen Jahr vorgeworfen. DFB-Schatzmeister Stefan Grunwald hatte bereits im November erklärt, dass der Status der Gemeinnützigkeit für den fraglichen Zeitraum gefährdet sei.
Der DFB reserviert fleißig für diverse Problemfelder
Grunwald betonte damals, dass die betreffenden Steuererklärungen keine falschen Angaben enthielten. Die Angelegenheit könne zusätzliche Steuern in Höhe von 26 Millionen Euro nach sich ziehen, dem DFB droht aber keine Insolvenz. Der Verein verfügt über eine dreistellige Liquidität. Grunwald berichtete, dass der DFB für andere steuerliche Vorgänge Rücklagen in Höhe von mehr als 46 Millionen Euro bilden musste. Daher wird die Bilanz 2021 voraussichtlich zweistellig negativ ausfallen.
Laut Grunwald sind dies neben Klagen wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Buchung von Grenzwerbespots im betreffenden Jahr die Übertragung von Rechten am Namen und Logo des Sponsors (Adidas) sowie falsch veranlagte Bewirtungskosten. 10 Jahre. Die Namens- und Logorechte wurden der Tax Exempt Asset Management übertragen. Die Bewirtungsgebühr wurde zu 100 % erhoben, wie der DFB einräumte. Nur 70 % waren erlaubt.
Gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Jahr 2006 im Jahr 2017 und Steuernachzahlungen in Höhe von rund 22 Millionen Euro hat der DFB bereits beim Hessischen Finanzgericht in Kassel geklagt. Dem Verband war von Finanzbehörden vorgeworfen worden, dem Weltverband FIFA fälschlicherweise eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an Betriebskosten für die Ausrichtung der Eröffnungsgala der WM 2005 in Rechnung gestellt zu haben.