Plagiats-Verdacht an HSG. «Ein Begräbnis für die Schweizer Wissenschaft».

Ein Betriebswirtschaftsprofessor der HSG kopierte zentrale Passagen aus seiner Doktorarbeit und Habilitation.
Ein Betriebswirtschaftsprofessor der HSG kopierte zentrale Passagen aus seiner Doktorarbeit und Habilitation.

Schlussstein

Berichten zufolge entdeckten Studenten der Universität St. Gallen, dass ihr Professor sie kopiert hatte. Plagiatsexperten kommen zum gleichen Schluss und stellen die Vertretung der Universität in Frage.

Die Geschichte ist einfach erzählt: Studierende der Universität St. Gallen (HSG) entdeckten, dass ihr Betriebswirtschaftsprofessor angeblich im grossen Stil betrogen hatte. Immer wieder soll er wissenschaftliche Arbeiten plagiiert, also von anderen Autoren abgeschrieben haben.

Mit dieser Entdeckung gingen sie zur Universitätsverwaltung, die daraufhin eine Untersuchungskommission einsetzte. An der Arbeit des Professors fand sie nichts auszusetzen.

«NZZ am Sonntag» und CH Media lassen Doktorarbeiten und Habilitationen evaluieren

Alles schien in Ordnung und die Dinge drohten schlecht zu werden. Bis die «NZZ am Sonntag» den österreichischen Plagiatsexperten Stefan Weber beauftragte, die Doktorarbeit des Titularprofessors zu prüfen. Anfang Oktober veröffentlichte die Zeitung die Ergebnisse: 38 Textfragmente der Dissertation sollen aus drei anderen Werken kopiert worden sein.

Aufgrund weiterer Recherchen ließ auch das Medienunternehmen CH Media die Befähigung des Professors durch denselben Gutachter überprüfen. Die am Freitag veröffentlichten Ergebnisse belegen, dass die Habilitationsschrift, die der Professor an der Universität St. Gallen vorgelegt hat, auch kopierte Textfragmente enthalten soll.

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Dem Professor droht nun der Vorwurf Verstoß gegen den Kodex guter wissenschaftlicher Praxis.

Plagiatsexperte Stefan Weber sagt gegenüber CH Media, dass die wissenschaftliche Arbeit des betreffenden Professors genau geprüft werden muss, da sie massiv gegen Zitierstandards verstossen würde. Laut Weber gibt es große Bereiche mit fetten Plagiaten, die bewusst eingebaut wurden.

Hinterhältige Taktiken sind offensichtlich

Weber gibt auch an, dass nicht nur andere Texte übernommen worden seien: Texte aus seiner eigenen Doktorarbeit – die laut dem Experten ebenfalls Plagiate enthalten – seien in der Habilitation erneut verwendet worden. Für Weber ist eine klare Taktik des Verbergens des Plagiats zu erkennen – er veränderte Wörter oder stellte Sätze um, sodass nicht sofort ersichtlich war, dass der Text nicht vom Professor stammte. Weber ist sich sicher: „Das ist definitiv nicht erlaubt.“

Auch die Habilitationsordnung der Universität St. Gallen regelt klar, was zulässig ist und was nicht. Das Vorgehen des Professors verstoße angeblich auch gegen jene Regeln, wonach eine Dissertation nicht als schriftliche Habilitationsleistung gilt, auch wenn sie erweitert oder anderweitig umgeschrieben wurde.

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“Nicht alle Plagiate gefunden”

Das bestätigt auch Thomas Geiser, selbst emeritierter Rechtsprofessor an der HSG, auf Nachfrage von CH Media: Man könne nicht dieselben wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Dissertation und die Habilitation verwenden.

Stefan Weber weist darauf hin, dass die Habilitationsprüfungen noch nicht abgeschlossen sind und nicht alle Plagiate in der Arbeit gefunden wurden und fordert die Universität St. Gallen auf, die Arbeit sorgfältig zu prüfen. Er betont weiter, dass es sich um a besonders offensichtliches Fehlverhalten eines Wissenschaftlers, das behördlich untersucht und geahndet werden muss.

Die Universität St. Gallen stellte «kein Fehlverhalten» fest.

Die Recherche von «CH-Media» zeigt zudem, dass die Anwältin Senta Cottinelli aus San Gallo im Sommer 2021 einen berechtigten Plagiatsverdacht des Professors bei der Universitätsleitung gemeldet hat.

Gemäss «NZZ am Sonntag» hat die HSG die Doktorarbeit jedoch nicht geprüft, weil sie an einer anderen Hochschule eingereicht wurde.

Bei der Habilitation hingegen, die neun Monate lang von einer “HSG-internen Untersuchungskommission” geprüft wurde, sei “kein wissenschaftliches Fehlverhalten im Sinne der Integritätsrichtlinien festgestellt worden”, heißt es in einem Schreiben. von Rektor Bernhard Ehrenzeller, der CH Media vorliegt.

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Plagiatsjäger Weber zieht gegen die Universität St. Gallen vor Gericht: «Dass die Universität in neun Monaten nichts gefunden hat und wir in wenigen Tagen 25 plagiierte Passagen gefunden haben, ist wahr. ein erstklassiges Begräbnis für die Schweizer Wissenschaft und die Universität.»

Was die interne Untersuchungskommission in den neun Monaten konkret untersucht hat und wie sie dabei vorgegangen ist, ist nicht bekannt – ebenso wenig, wer Teil der Untersuchungskommission war.

Verteidiger: Anschuldigungen sind „haltlos“

CH Media verlangte eine Stellungnahme des beschuldigten Professors. Sein Anwalt weist jedoch alle Vorwürfe entschieden zurück. Die Anschuldigungen sind haltlos. In der Habilitationsschrift des Professors seien weder wissenschaftliche Standards noch wissenschaftliches Fehlverhalten im Sinne der Integritätsrichtlinien erkennbar, schreibt der Verteidiger.

Es klingt ähnlich wie die Universität St. Gallen. Laut Medienstelle wurden die ursprünglichen Vorwürfe sehr ernst genommen und ein externer Experte hinzugezogen. Der Schulleiter kam damit der Empfehlung des Untersuchungsausschusses nach. Es besteht daher kein Anlass für weitere Maßnahmen.



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