
Verfassungsbeschwerde wegen Geschwindigkeitsbegrenzung abgewiesen


Quelle: Vater/Daniel Kubirski
Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen des Tempolimits blieb erfolglos. Die Kläger wollten die Einführung der Grenze. Allerdings, so das Gericht, konnten sie die Verletzung ihrer Freiheitsrechte nicht hinreichend nachweisen.
DDas Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde zur Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen zurückgewiesen. Die Karlsruher Richter entschieden in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung, dass die Beschwerdeführer ein verfassungswidriges Versäumnis des Gesetzgebers nicht hinreichend dargetan hätten. Insbesondere haben sie keine Verletzung ihrer Freiheitsrechte angezeigt. (Az: 1 BvR 2146/22)
Die Beschwerdeführer, zwei Privatpersonen, beanstandeten unzureichende Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland. Sie forderten ein Tempolimit „als Beispiel“. Andernfalls verletzen sie ihre Freiheitsrechte und verstoßen gegen das 1994 in das Grundgesetz aufgenommene Umweltschutzgebot. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde jedoch als unzulässig ab. „Die Beschwerdeführer haben die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargetan“, so die Karlsruher Richter.
Sie betonten jedoch, dass der Klimaschutz “im Zuge des fortschreitenden Klimawandels bei allen staatlichen Abwägungsentscheidungen weiter an relativem Gewicht gewinnt”. Das gelte nicht nur für Verwaltungsentscheidungen und Planungsverfahren, „sondern auch für den Gesetzgeber“.
Klimaschutz gewinnt bei Abwägung an Bedeutung – Nutzen des Tempolimits ist nicht belegt
Die Beschwerdeführer trugen hier vor, der Gesetzgeber habe in Bezug auf die Geschwindigkeitsbegrenzung „keine den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende Abwägungsentscheidung getroffen“. Durch Geschwindigkeitsbegrenzungen können sofort erhebliche Mengen an Kohlendioxid eingespart werden. Ohne diese Maßnahme käme es bis 2030 zu einem viel drastischeren Freiheitsverlust.
Im Frühjahr 2021 legten die Verfassungsrichter in einer aufsehenerregenden Entscheidung fest, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist: Wenn Politiker heute zu zögerlich agieren, geht das zu Lasten der Freiheit junger Menschen, die noch mehr werden begrenzt.
Eine Gefährdung ihrer Freiheitsrechte konnten die Beschwerdeführer nach der Karlsruher Entscheidung jedoch nicht nachweisen. Sie haben nicht bewiesen, dass die Klimaziele ohne Tempolimit nicht zu erreichen sind.
Zur Begründung verwies das Bundesverfassungsgericht auf die Begrenzung des Arguments auf die Geschwindigkeitsbegrenzung. Entscheidend für den Klimawandel ist jedoch, ob Deutschland insgesamt in allen Bereichen ausreichende Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen ergreift.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) wiederholte kürzlich seine Forderung nach einem generellen Tempolimit auf deutschen Autobahnen. „Auf jeden Fall muss der Mobilitätssektor einen größeren Beitrag zur CO₂-Reduktion leisten. Ein Tempolimit würde helfen“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Weil hat sich bereits in der Vergangenheit für eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde ausgesprochen.
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